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LG Hamburg, 22.11.2012 - 309 O 5/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 280 Abs 1 S 2 BGB, § 311 Abs 2 BGB
Prospekthaftung: Haftung des Gründungskommanditisten gegenüber einem über einen Treuhänder an der Gesellschaft beteiligten Anleger; Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.11.2012 - 309 O 5/12
- OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09
Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2012 - 309 O 5/12
Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Kläger sich über einen Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt hat, da der Kläger als Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Kommanditist behandelt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 23.4.2012, Az.: II ZR 211/09, Randnummer 10, zitiert nach Juris).
- OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12
Prospekthaftung: Beweislast für eine Verletzung der Aufklärungspflicht
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.11.2012, Az. 309 O 5/12, abgeändert.das Urteil des Landgericht Hamburg vom 22.11.2012, Az. 309 O 5/12, teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.